Mietbedingungen
Diese Mietbedingungen gelten zwischen der VillaVilla A/S (nachfolgend „VillaVilla“) und dem Mieter eines Ferienhauses mit Hotelstatus. Es wird darauf hingewiesen, dass VillaVilla als Vermittler für den Eigentümer des Ferienhauses tätig ist und damit lediglich dazu beiträgt, das Ferienhaus im Namen des Ferienhauseigentümers zur Verfügung zu stellen und den Mietvertrag zu verwalten.
1. Buchung und Bezahlung
1.1 Buchung und Vertrag
Bei der Buchung eines Ferienhauses auf Villavilla.de wird die Buchung erst mit deren Bestätigung verbindlich. Die Buchungsbestätigung wird per E-Mail gesendet.
Mieter können sich auf ihrer Mieterseite anmelden, und dort eine Kopie ihrer Buchungsbestätigung herunterladen, oder diese Kopie per E-Mail an [email protected] anfordern.
1.2 Zahlung des Mietpreises
Bei Buchung des Ferienhauses ist eine Anzahlung in Höhe von mindestens 25 % des Mietpreises einschl. MwSt. zu leisten. Der Restbetrag wird ca. 8 Wochen vor Mietbeginn zur Zahlung fällig. Bei Buchungen, die später als 8 Wochen vor Mietbeginn erfolgen, wird der Gesamtbetrag einschl. MwSt. sofort fällig, nachdem der Mieter die Buchungsbestätigung erhalten hat.
Bei Nichteinhaltung der vorstehenden Zahlungsbedingungen ist VillaVilla berechtigt, den Mietvertrag zu kündigen. Für den Fall, dass VillaVilla den Vertrag kündigt, werden eventuell geleistete Vorauszahlungen nicht an den Mieter zurückerstattet.
Neben der Zahlung des Mietpreises berechnet VillaVilla eine Gebühr für die bestellte Reinigung des Ferienhauses. VillaVilla erhebt zudem spätestens 14 Tage vor der Ankunft im Ferienhaus eine Kaution (siehe Absatz 1.3 unten).
Der Mieter ist verpflichtet, neben der Miete für das Ferienhaus auch die Kosten für den Verbrauch von Strom, Wasser und Heizung während der Mietzeit zu tragen. Die Abrechnung erfolgt über VillaVilla sofern die Kaution über das Mieterlogin geleistet wurde. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Absatz 1.4 unten.
Auf Villavilla.de haben Sie folgende Zahlungsmöglichkeiten:
• Paypal
• Apple Pay
• Visa
• MasterCard
• Banküberweisung
Bei Zahlungen mit Firmenkreditkarten und Kreditkarten, die außerhalb der EU ausgestellt wurden, fällt eine Zahlungsgebühr an. Die Höhe der Gebühr wird im Zahlungsfenster angezeigt.
Die Vermietung von Ferienhäusern mit Hotelstatus unterliegt in Dänemark der Mehrwertsteuer. Alle Preise sind daher inklusive Mehrwertsteuer. Die Preise sind Tagespreise.
1.3 Kaution
Der Mieter hat spätestens 14 Tage vor der Ankunft im Ferienhaus eine Kaution zu leisten, mit der die Begleichung etwaiger weiterer Zahlungen durch den Mieter, einschließlich seines Verbrauchs, der Schäden, die von ihm am Ferienhaus verursacht wurden usw. gewährleistet wird. Der Kautionsbetrag wird in der Auftragsbestätigung ausgewiesen. Bitte beachten Sie, dass bei einer Mietdauer von mehr als 13 Tagen die doppelte Kaution berechnet wird.
In der Buchungsbestätigung und unter dem Login des Mieters ist angegeben, wann die Zahlung der Kaution und der Endreinigung (siehe Abschnitt 2.3 unten) fällig ist.
Kosten, die durch den Verbrauch des Mieters entstehen (Strom-, Wasser- und Heizkosten), siehe Absatz 1.4, werden mit der vom Mieter geleisteten Kaution verrechnet. Übersteigen diese Verbrauchskosten die Kaution des Mieters, so wird der darüber hinausgehende Betrag dem Mieter in Rechnung gestellt, sobald die endgültige Summe ermittelt wurde.
1.4 Verbrauch
Neben der Miete trägt der Mieter auch die Ausgaben, die durch seinen Verbrauch während des Mietzeitraums entstanden sind; dazu gehören auch die Strom-, Wasser- und Heizkosten. VillaVilla ist berechtigt, im Rahmen der Endabrechnung nach Ablauf der Mietzeit zusätzlich zum tatsächlichen Verbrauch einen Zuschlag für die Verwaltung usw. zu verlangen. Die Preise pro Einheit inkl. Verwaltungsgebühr sind online über das Mieter-Log-in abrufbar. Im Falle von Preiserhöhungen bei den einzelnen Verbrauchskosten ist VillaVilla berechtigt, die Preise pro Einheit ohne weitere Ankündigung entsprechend zu erhöhen.
Kosten, die durch den Verbrauch des Mieters entstehen (Strom-, Wasser- und Heizkosten), siehe Absatz 1.4, werden mit der vom Mieter geleisteten Kaution verrechnet. Übersteigen diese Verbrauchskosten die Kaution des Mieters, so wird der darüber hinausgehende Betrag dem Mieter in Rechnung gestellt, sobald die endgültige Summe ermittelt wurde.
Der Mieter haftet für den vollen Verbrauch während des gesamten Mietzeitraums.
Die Zähler werden zu Beginn des Mietzeitraums (in der Regel um 15:00 Uhr) und erneut am Ende des Mietvertrags abgelesen und dementsprechend abgerechnet.
Der Energieverbrauch in Ferienhäusern, die mit Whirlpool und Pool ausgestattet sind, richtet sich nach der Hausgröße, der Einrichtung, den Wetterbedingungen, der Anzahl Mieter und der generellen Nutzung. Im Vergleich zu traditionellen Ferienhäusern sollte der Mieter in einem Haus mit Whirlpool und Pool mit einem höheren Energieverbrauch rechnen, da mehr Energie benötigt wird, um den Pool/Whirlpool warm zu halten.
Bei Hausbeschreibungen mit ausreichender Mietstatistik ist auf der Website eine Schätzung der erwarteten Verbrauchskosten zu finden. Der Mieter kann sich auch jederzeit telefonisch an VillaVilla wenden, wenn er eine unverbindliche Schätzung des Verbrauchs eines bestimmten Ferienhauses wünscht.
2. Ankunft, Abreise und Serviceberater
2.1 Ankunft und Abreise
Das Mietverhältnis beginnt am Anreisetag um 15:00 Uhr.
Spätestens einen Tag vor Beginn des Mietverhältnisses muss sich der Mieter über die von VillaVilla angegebene Telefonnummer an den örtlichen Serviceberater wenden (siehe Absatz 2.2 unten), um mit ihm die Schlüsselübergabe usw. zu vereinbaren.
Bei der Ankunft am Ferienhaus wird der Mieter, wenn möglich, von einem Serviceberater begrüßt und über das Ferienobjekt und seine Einrichtungen informiert. Bei diesem Termin werden die Zahlung der Kaution und gegebenenfalls der Gebühren für die Reinigung und eventl. Extra Leistungen verlangt, soweit diese nicht vor der Ankunft geleistet wurde(n), und der Mieter und der Serviceberater lesen gemeinsam die Verbrauchszähler ab und notieren die Werte; siehe auch Absatz 1.4 oben.
Das Ferienhaus muss am Abreisetag spätestens um 10:00 Uhr verlassen werden (und spätestens um 11:00 Uhr, wenn der Abreisetag ein Sonntag ist), sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei der Abreise müssen die Verbrauchszähler erneut abgelesen und die Verbrauchskosten berechnet und bezahlt werden.
2.2 Serviceberater
Jedem Ferienhaus ist ein lokaler Serviceberater zugeordnet. Der Serviceberater wird – soweit möglich – den Mieter bei der Ankunft begrüßen. Der Serviceberater erteilt dem Mieter gerne Auskunft über die verschiedenen Einrichtungen des Ferienhauses und über die Umgebung. Sollte der Mieter während seines Aufenthalts Fragen zum Ferienhaus oder dessen Einrichtungen haben, kann der Mieter sich unter der von VillaVilla angegebenen Telefonnummer an den Serviceberater wenden.
Die Kontaktdaten des Serviceberaters sind online über das Mieter-Log-in abrufbar.
2.3 Reinigung
Es ist obligatorisch, die Endreinigung zu bestellen, wenn Sie ein Ferienhaus über VillaVilla mieten. Die Kosten für eine professionelle Endreinigung sind abhängig von Größe und Einrichtung des Ferienhauses. Der Reinigungskosten werden in der Hausbeschreibung aufgeführt.
Auch wenn die Endreinigung gebucht wurde, muss vor der Abreise Folgendes erledigt werden:
- Aufräumen in den Innen- und Außenbereichen
- Abwaschen des Geschirrs und Ausräumen des Geschirrspülers
- Reinigung des Gartengrills
- Entleerung von Abfalltüten
- Kühlschränke, Gefriertruhen und Öfen werden von Essensresten gereinigt
- Entsorgen von Leerflaschen usw. im nächstgelegenen Wertstoff-Container
- Das gesamte Inventar muss wieder dorthin zurückgebracht werden, wo es bei der Ankunft war
- Alle gemieteten Bettwäschen werden abgezogen und zusammen mit Handtüchern und Geschirrtüchern in die Küche gelegt
- Eventuelle Tierhaare und -hinterlassenschaften müssen entfernt werden
- Eventuelle Zigarettenstummel müssen entfernt werden
Wurden diese Tätigkeiten nicht vor der Abreise erledigt, ist der Serviceberater berechtigt, Zusatzkosten hierfür zu berechnen.
3. Ferienhaus
3.1 Personenzahl
In der Beschreibung der einzelnen Ferienhäuser wird aufgeführt, wie viele Personen maximal zur gleichen Zeit das Ferienhaus bewohnen dürfen (Kinder unter 3 Jahren, die Kinderbett und Hochstuhl verwenden, werden jedoch nicht mitgezählt). Sollten sich eine höhere Anzahl an Personen im Ferienhaus oder auf dessen Grundstück befinden, ist dies ein Verstoß gegen die Mietbedingungen. In diesem Fall haben der Hauseigentümer, der Serviceberater und/oder VillaVilla das Recht, den zusätzlichen Personen ohne Vorankündigung Hausverbot zu erteilen.
Wird einem solchen Hausverbot nicht Folge geleistet, ist VillaVilla berechtigt, den Mietvertrag wegen einer wesentlichen Vertragsverletzung zu kündigen. VillaVilla hat in einem solchen Fall das Recht, alle Personen, einschließlich des Mieters, ohne weitere Ankündigung aus dem Ferienhaus zu verweisen. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Rückerstattung der Miete für den Zeitraum, in dem er möglicherweise des Ferienhauses verwiesen wurde.
3.2 Internet und TV
Internet und TV sind eine Zusatzleistung, die der Ferienhauseigentümer zur Verfügung stellt. Ferienhausgebiete können von schlechter Abdeckung/schwachen Signalen betroffen sein. VillaVilla und der Hauseigentümer übernehmen daher keine Haftung für Probleme aufgrund schlechter Signalstärke, mangelhafter Internetabdeckung oder -geschwindigkeit. Gleiches gilt für die Überlastung von Antennen, für Kabelprobleme und andere Probleme seitens des Anbieters. Der Dienst muss im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften genutzt werden, einschließlich beispielsweise der Einhaltung der Urheberrechtsvorschriften, wenn Material aus dem Internet kopiert wird, und es darf kein illegales Streaming stattfinden usw.
3.3 Pool, Whirlpool und Sauna
Die meisten Ferienhäuser sind mit Pool, Whirlpool und Sauna ausgestattet. Bei der Ankunft im Ferienhaus ist der Pool befüllt und standardmäßig auf eine Temperatur zwischen 26 und 29 Grad aufgewärmt.
Für eine optimale Wasserqualität wird der Swimmingpool eines Ferienhauses regelmäßig kontrolliert. Der Mieter ist deshalb verpflichtet, dem Wartungstechniker Zugang zum Pool-Bereich zu gewähren. VillaVilla ist bestrebt, den Mieter so früh wie möglich darüber zu informieren, dass der Wartungstechniker Zugang zum Pool des Ferienhauses benötigt. In einigen Fällen kann der Pool nach einer Kontrolle für einen kurzen Zeitraum nicht genutzt werden. Sollte dies der Fall sein, wird der Pool-Techniker den Mieter darüber informieren.
Aus Sicherheitsgründen ist der Mieter verpflichtet, alle Anweisungen über die Benutzung von Pool, Sauna und Whirlpool zu befolgen, die er von VillaVilla, dem Hauseigentümer oder dem Serviceberater des Hauses erhält. Die Benutzung des Pools, Whirlpools und der Sauna erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters. Kinder dürfen sich niemals ohne Aufsicht von Erwachsenen im Poolraum aufhalten.
Es ist nicht erlaubt, Wasser auf den Saunaofen des Ferienhauses zu gießen.
3.4 Einrichtungen
Die meisten Ferienhäuser sind mit zahlreichen technischen Annehmlichkeiten ausgestattet, wie Waschmaschine, Pool, Whirlpool, Sauna, Airhockey, Parabolantenne, Fernsehen und dergleichen. Da diese Einrichtungen dem Mieter ohne gesonderte Gebühren zur Verfügung gestellt werden, haften VillaVilla und der Ferienhauseigentümer nicht für zwischenzeitliche und unvorhergesehene Ausfälle, Fehler und Mängel. Wenn der Mieter Probleme mit den technischen Anlagen und Einrichtungen hat, muss er den Serviceberater kontaktieren, der diese Probleme so schnell wie möglich beheben wird.
3.5 Ausgebauter Dachboden
Mehrere Ferienhäuser haben einen ausgebauten Dachboden mit Schlafgelegenheiten. Diese Schlafgelegenheiten sind in Regel nicht für kleine Kinder, ältere oder gehbehinderte Personen geeignet, da der Zugang oftmals über eine steile Leiter erfolgt. Die Benutzung des ausgebauten Dachbodens erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters. Die Bodentreppe muss vor deren Gebrauch immer auf korrekte Installation geprüft werden.
3.6 Brennholz für Kaminöfen
Brennholz für offene Kamine oder Kaminöfen sind nicht Bestandteil der Mietkosten. Oftmals können vor Ort kleiner Mengen Brennholz gekauft werden. Die Asche des offenen Kamins oder Kaminofens muss vor der Abreise entsorgt werden.
3.7 Was Sie mitbringen müssen
Für den Aufenthalt in dem Ferienhaus muss der Mieter folgendes mitbringen: Bettwäsche (d. h. Bettlaken, Bezüge für Decken und Kopfkissen), Auflagen für Gartenmöbel, Geschirrtücher, Spültücher, Handtücher, Toilettenartikel, Reinigungsmittel (einschließlich der Reinigungsmittel für Geschirrspüler und Waschmaschine). Wenn das Ferienhaus mit einer Spielekonsole und anderer elektronischer Ausrüstung ausgestattet ist, sind dafür auch eigene Filme, Spiele, Musik usw. mitzubringen. VillaVilla hat eine Liste mit Vorschlägen zusammengestellt, die Sie hier finden.
3.8 Haustiere
In mehreren der Ferienhäuser dürfen Sie bis zu zwei Hunde oder Katzen mitbringen, während in anderen Ferienhäusern das Mitbringen von Tieren nicht gestattet ist. Die entsprechende Regelung geht aus der jeweiligen Beschreibungen des Ferienhauses hervor.
VillaVilla und Hauseigentümer können nicht garantieren, dass sich keine Haustiere in den Häusern aufgehalten haben, in denen dies nicht erlaubt ist. VillaVilla und/oder der Hauseigentümer übernehmen daher keine Verantwortung für allergische Reaktionen, Belästigungen oder sonstige Unannehmlichkeiten, die darauf zurückzuführen sein könnten, dass sich zuvor Haustiere in dem Ferienhaus aufgehalten haben.
Bei einer Anreise aus dem Ausland sollte sich der Mieter immer über die Quarantänebestimmungen für mitgebrachte Haustiere informieren.
Falls der Mieter Haustiere mitbringt, muss er dafür sorgen, dass sie unter Kontrolle sind, die Nachbarn oder andere Personen nicht belästigen und sich immer auf dem Grundstück des Ferienhauses aufhalten oder angeleint sind.
Es ist nicht erlaubt, Haustiere allein im Ferienhaus zu lassen. Haustiere dürfen sich nicht auf Betten oder Möbeln aufhalten. Vor der Abreise müssen im Ferienhaus und dessen Außenbereich alle Haare und Hinterlassenschaften von Haustieren entfernt werden – auch dann, wenn eine Endreinigung bestellt wurde.
In einigen der VillaVilla-Ferienhäuser ist es auf Anfrage möglich, mehrere Haustiere mitzubringen. Dies beinhaltet die obligatorische Bestellung einer Endreinigung sowie eine Gebühr in Höhe von € 35 pro zusätzlichem Haustier.
3.9 Nichtraucherhäuser
Das Rauchen in Ferienhäusern ist untersagt. Beim Rauchen im Freien müssen Zigarettenstummel immer entfernt werden. VillaVilla und der Hauseigentümer können jedoch nicht garantieren, dass in dem Ferienhaus zuvor nicht geraucht wurde, und übernehmen somit diesbezüglich keine Haftung. Bei einem Verstoß gegen das o. g. Rauchverbot wird eine Gebühr in Höhe von mindestens € 400 erhoben, wobei VillaVilla sich das Recht vorbehält, einen höheren Betrag zu verlangen, wenn sich dies als notwendig erweist (siehe auch Absatz 5.1 unten)
3.10 Neubauten
Der Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auf den Grundstücken neu erstellter Ferienhäuser unter Umständen die Bepflanzung – Grasflächen, Büsche und ähnliches – noch nicht hochgewachsen ist.
3.11 Demobilder
Der Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass einige Hausbeschreibungen auf www.villavilla.de Demosbilder zeigen, d. h. dass die Bilder nicht von dem betreffenden Ferienhaus stammen, sondern von einem Haus ähnlicher Art.. Die vorhandene Möblierung und sonstige Einrichtungen können also von derjenigen des dargestellten Hauses abweichen. Falls Demobilder verwendet wurden, wird dies jedoch soweit wie möglich aus der individuellen Hausbeschreibung hervorgehen.
3.12 Zelte, Wohnwagen, usw.
Es ist nicht erlaubt, auf dem Grundstück oder am Ferienhaus Zelte, Wohnwagen oder Ähnliches aufzustellen.
3.13 Lärm
Auch in Ferienhausgebieten kann es zu Lärmbelästigung durch Bauarbeiten, Militär, Verkehr usw. kommen. Weder VillaVilla noch der Hauseigentümer können für eine solche Lärmbelästigung belangt werden.
VillaVilla weist darauf hin, dass folgende Gebiete in der Nähe von militärischen Übungsgebieten liegen: Blåvand, Ho, Vejers, Nr. Lyngby, Rømø.
Siehe hierzu auch Absatz 3.16 unten.
3.14 Entfernungen
Die in den Hausbeschreibungen aufgeführten Entfernungsangaben sind Luftlinienabstände; die tatsächlichen Entfernungen können deshalb davon abweichen. Aufgrund unterschiedlicher Öffnungszeiten und eventueller saisonaler Schließungen von lokalen Geschäften und Restaurants erfolgen die Angaben über deren Öffnungszeiten unter Vorbehalt.
3.15 Parken
Es ist erlaubt, auf dem Parkplatz des Ferienhauses mit der Anzahl an Fahrzeugen, die sich auf dem Grundstück befinden dürfen, zu parken. Dabei muss jedoch die Zufahrt zum Ferienhaus freigehalten werden. Alle weiteren Fahrzeuge müssen an anderer Stelle so geparkt werden, und zwar so, dass sie keine Belästigung oder Hindernis für die Nachbarn und sonstigen Verkehr darstellen. Es wird auf die geltenden Parkvorschriften verwiesen.
3.16 Rücksichtnahme
VillaVilla bittet darum, auf gute Nachbarschaft in der Umgebung des Ferienhauses zu achten und dabei Rücksicht auf Nachbarn und andere Gäste zu nehmen. Der Mieter muss beispielsweise – wie dies üblich ist – dafür sorgen, dass ab 22:00 Uhr Nachtruhe herrscht.
3.17 Umgang mit Abfällen
Der Umgang mit Abfällen, einschließlich der Abfallsortierung, muss gemäß den geltenden Anweisungen und den im Bereich verfügbaren Möglichkeiten zur Abfalltrennung erfolgen. Bei Nichteinhaltung der vorstehenden Bestimmungen wird dem Mieter eine Gebühr in Höhe von € 70 berechnet.
3.18 Elektroautos
Elektroautos dürfen nur an Häusern aufgeladen werden, die über eine Steckdose speziell für Elektroautos verfügen, und es darf immer nur ein Elektroauto gleichzeitig aufgeladen werden. Auf villavilla.de können Sie nach einem Ferienhaus mit einer Steckdose für Elektroautos suchen.
Elektroautos dürfen nicht an den normalen Steckdosen der Ferienhäuser aufgeladen werden.
4. Widerrufsrecht, Rücktritt und Versicherung
4.1 Widerrufsrecht
Die dänische Gesetzgebung zum Verbraucherschutz, „Forbrugeraftaleloven“ § 9, Abs. 2, Nr. 2, sieht kein Widerrufsrecht bei Beherbergungsverträgen vor. Weitere Informationen zu den Rücktritts- und Stornobedingungen von VillaVilla finden Sie weiter unten in Absatz 4.2 und 4.3.
4.2 Storno/Änderung
Innerhalb von sieben Tagen ab dem Zeitpunkt der Buchung kann der Mieter die Buchung kostenlos ändern/stornieren, falls der Zeitraum bis zur geplanten Ankunft mehr als 4 Wochen beträgt.
Wenn der Mieter seine Buchung ändern/stornieren möchte und mehr als sieben Tage seit der Buchung des Mieters vergangen sind, gelten die folgenden Bedingungen:
Bei mehr als acht Wochen vor geplanter Ankunft:
• Bei einem Rücktritt zahlt der Mieter eine Stornogebühr in Höhe von 25 % des Mietpreises.
• Bei Änderungen wird dem Mieter eine Umbuchungsgebühr in Höhe von € 150 berechnet (bei Buchungen, die vor dem 14.7.2023 getätigt wurden, beträgt die Umbuchungsgebühr € 70).
Bei weniger als acht Wochen vor geplanter Ankunft:
• Die Buchung kann nicht geändert/storniert werden, es sei denn, es handelt sich um einen Versicherungsfall (Näheres hierzu unter Absatz 4.3.1 weiter unter).
Darüber hinaus können Buchungen mit geplanter Anreise im folgenden Kalenderjahr bis zum 31. Oktober des laufenden Kalenderjahres ohne Einschränkung geändert/storniert werden, wenn die Buchung direkt über villavilla.de oder durch direkten Kontakt zum Buchungsteam von VillaVilla per E-Mail oder Telefon erfolgt ist.
Wenn der Mieter seinen Aufenthalt stornieren oder ändern möchte, muss dies schriftlich an [email protected] mitgeteilt werden. VillaVilla wird dann die Stornierung/Änderung per E-Mail bestätigen.
4.3 Schutzpaket
Der Mietpreis beinhaltet ein Schutzpaket.
4.3.1 Reiserücktrittsversicherung
Das Schutzpaket umfasst eine Reiserücktrittsversicherung. Die Reiserücktrittsversicherung tritt in Kraft, wenn der Mieter die Buchung aufgrund folgender Ereignisse stornieren oder den Aufenthalt vor dem geplanten
Abreisetermin abbrechen muss:
• bei Todesfall in der engsten Familie des Versicherten
• bei akuter Erkrankung oder Unfall in der engsten Familie des Versicherten
• bei Scheidung
• bei Schwangerschaftskomplikationen
• bei unerwarteter Kündigung der Arbeitsstelle des Versicherten
• bei Feuer oder Einbruch in der Wohnung des Versicherten
• bei erheblichen Schäden am eigenen Unternehmen infolge von Einbruch, Brand, Betrug, unrechtmäßiger Arbeitsunterbrechung, usw.
• bei angeordnetem Erscheinen als Zeuge vor Gericht oder als Geschworener
Die vollständigen Versicherungsbedingungen können hier eingesehen und nachgelesen werden. VillaVilla behält sich daher ausdrücklich vor, dass die obige Auflistung nicht auf dem neuesten Stand ist und/oder dass die einzelnen Punkte an besondere Bedingungen geknüpft sind.
Falls der Mieter die Versicherung in Anspruch nehmen muss, kann der Versicherungsfall unter www.gouda.dk/agent/villavilla/de an Gouda gemeldet werden.
5. Schäden und Reklamation
5.1 Schäden am Mietobjekt
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt sorgfältig zu behandeln. Der Mieter muss das Mietobjekt in gleichem Zustand wie bei der Übergabe zurückgeben. Der Mieter haftet dem Hauseigentümer gegenüber für die Schäden an dem Ferienhaus und/oder dessen Einrichtung, die im Laufe des Mietzeitraums auftreten und durch den Mieter oder andere Personen verursacht werden, denen der Mieter Zutritt zum Mietobjekt erteilt hat. Der Serviceberater des Ferienhauses führt bei jedem Mieterwechsel und vor Beginn der nächsten Mietperiode eine Kontrolle des Objekts durch, bei der Mängel und Schäden am Ferienhaus und/oder dessen Einrichtungen/Inventar erfasst werden. VillaVilla behält sich das Recht vor, Schadenersatz für Schäden zu verlangen, die der Mieter am Ferienhaus verursacht, z. B. wenn der Mieter in Nichtraucherhäusern raucht, Haustiere in Häuser mitbringt, in denen dies nicht erlaubt ist, oder wenn eine unzulässige Nutzung des Pools, der Sauna oder des Whirlpools des Hauses durch den Mieter zu Schäden oder einem erhöhten Reinigungsaufwand des Ferienhauses führen, die den Hauseigentümer und VillaVilla daran hindern, das betreffende Ferienhaus zu vermieten. Das unter Absatz 4.3 erwähnte Schutzpaket umfasst auch eine All-Risk-Versicherung, mit der die von der Versicherung angegebenen versicherbaren Schäden an den Mietobjekten abgedeckt werden. Der vom Mieter zu tragende Selbstbehalt beträgt € 130 pro Schadensfall. Wenn Sie als Mieter die Versicherung in Anspruch nehmen müssen, wenden Sie sich bitte an den Serviceberater oder an VillaVilla.
5.2 Personenschäden
Der Aufenthalt in einem VillaVilla-Ferienhaus und die Nutzung der Einrichtungen und Spielgeräte sowohl im Innen- als auch im Außenbereich erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters. Daher haften weder VillaVilla noch der Hauseigentümer für Personenschäden in Zusammenhang mit einem Aufenthalt. Der Aufenthalt auf dem Dachboden erfolgt auf eigene Gefahr. Der Mieter sollte sich vor dem Gebrauch stets vergewissern, dass Bodentreppen, Trampoline, Schaukeln usw. korrekt und sicher angebracht sind.
5.3 Reklamation
Werden an dem gemieteten Ferienhaus Mängel festgestellt, ist der Mieter verpflichtet, den Serviceberater des Hauses unverzüglich nach Feststellung des Mangels zu informieren, der sich dann bemüht, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Für den Fall, dass der Mieter das Ferienhaus bei Ankunft in nicht ausreichend gereinigtem Zustand vorfindet, verpflichtet sich der Mieter jedoch, innerhalb von 24 Stunden nach seiner Ankunft den Serviceberater des Hauses darüber zu informieren. Der Mieter hat nur dann ein Anrecht auf Schadenersatz durch VillaVilla und/oder den Hauseigentümer, wenn der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden kann. Reklamiert der Mieter innerhalb einer angemessenen Frist nach Feststellung eventueller Mängel an dem Mietobjekt diese Mängel nicht, erlischt der Schadenersatzanspruch des Mieters.
Reklamationen sind schriftlich zu stellen an:
VillaVilla
Livøvej 2A
DK-8800 Viborg
oder an [email protected]
6. Höhere Gewalt
Wenn das Ferienhaus aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle von VillaVilla und/oder des Hauseigentümers liegen, dem Mieter nicht zur Verfügung gestellt werden kann, sind VillaVilla und der Hauseigentümer berechtigt, den Mietvertrag zu kündigen, ohne dass der Mieter in dieser Hinsicht Abhilfe schaffen kann – einschließlich Schadenersatz, proportionaler Minderung oder Sachleistung. Solche Umstände höherer Gewalt umfassen unter anderem Überschwemmungen, Brände, Erdbeben, staatliche Eingriffe, Krieg, terroristische Bedrohungen oder Handlungen, Unruhen oder andere zivile Störungen, nationale Notfälle, Revolution, Embargos, Handelskriege, Epidemien, Pandemien, Grenzschließungen oder Absperrung bestimmter geografischer Gebiete, Freiheitseinschränkungen, Streiks oder andere arbeitsrechtliche Streitigkeiten.
Weder VillaVilla noch der Hauseigentümer können im Falle einer Kündigung aufgrund höherer Gewalt zur Rückzahlung bereits gezahlter Mieten verpflichtet werden. Wenn feststeht, dass die Vermietung aufgrund höherer Gewalt unmöglich ist, bleibt der Mieter daher verpflichtet, den zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Mietpreis zu zahlen, sofern der Mietpreis nicht bereits gezahlt worden ist. Weder VillaVilla noch der Hauseigentümer können auf andere Weise dem Mieter gegenüber haftbar oder schadenersatzpflichtig gemacht werden.
Darüber hinaus können weder VillaVilla noch der Hauseigentümer haftbar gemacht werden, wenn das Ferienhaus und/oder das Grundstück einem Insekten- und/oder Schädlingsbefall oder einem Diebstahl ausgesetzt sind.
7. Verarbeitung Personenbezogener Daten
VillaVilla erhebt und verarbeitet eine Reihe von personenbezogenen Daten über Mieter. Die Datenschutzerklärung von VillaVilla finden Sie auf der Website von VillaVilla unter www.villavilla.de/ueber-uns/datenschutzerklaerung/.
8. Sonstiges
8.1 Reisegruppen
Jugendgruppen ist die Anmietung eines VillaVilla-Ferienhauses nicht gestattet. Als Jugendgruppe gilt eine Gruppe von Gästen, die größtenteils unter 25 Jahre alt ist.
Sollten oben genannte Bedingungen nicht eingehalten werden, ist VillaVilla, der Hauseigentümer und/oder der Serviceberater berechtigt, die Reisegruppe bei deren Ankunft oder während des Aufenthaltes abzuweisen. Die vom Mieter eingezahlte Miete wird nicht zurückerstattet.
9. Streitigkeiten
Der Vertrag unterliegt dänischem Recht.
VillaVilla ist Mitglied des Branchenvereins der Ferienhausvermittler (Feriehusudlejernes Brancheforening), der eine Beschwerdestelle für Mieter eingerichtet hat, die im Zusammenhang mit deren Reklamation keine zufriedenstellende Lösung mit dem Ferienhausvermittler vereinbaren konnten. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.fbnet.dk
Als Mieter mit Wohnsitz außerhalb Dänemarks können Sie auch das Online-Beschwerdeportal der Europäischen Kommission nutzen. Das Beschwerdeportal finden Sie hier: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
10. Fehlerhafte Angaben
Alle Angaben auf der Unternehmenswebsite sowie alle übrigen Materialien von VillaVilla werden nach bestem Wissen von VillaVilla und so korrekt wie möglich erteilt und veröffentlicht. Für eventuelle Irrtümer, Änderungen, Tippfehler usw. übernehmen wir keine Haftung.
Version 5.0 zuletzt aktualisiert am 24.10.2024